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Beauftragter des Gemeinderates

Ulrich Seitz „Beauftragter des Gemeinderates für die Belange von Menschen mit Behinderung“

Der Beirat für Menschen mit Behinderung wurde ernannt

Dies ist das zweite Mal, dass die Gemeinde Bozen dieses Gremium ernennt, mit dem Ziel, die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung zu verbessern.

Die Ratskommission für Sozialpolitik und der Stadtrat der Gemeinde Bozen haben die Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderung ernannt. Der Beirat wird bis zum Ende der Legislaturperiode aktiv sein. Dies ist das zweite Mal, dass die Gemeinde Bozen dieses wichtige Gremium ernennt, mit dem Ziel, die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung zu verbessern. Der Beirat ist durch Art. 68 der Gemeindesatzung vorgesehen und durch dessen Ordnungen geregelt. Es ist ein weiterer Bestandteil im Prozess der Bürgerbeiteiligung, die von der Gemeindeverwaltung angestrebt wird. Der Beirat kann durch seine Anregungen und Akzente auf die Entscheidungsträger der Gemeindeverwaltung einwirken. Der Beirat kann Initiativen ins Leben erwecken, um die Beseitigung aller räumlichen, kulturellen, kommunikativen und technischen Barrieren anzustreben und dadurch sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderung ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können und in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens eine umfassende Gleichstellung erfahren.