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Mehr Klarheit und Sicherheit in Fragen rund um die Sachwalterschaft

Aus der Zeitschrift “Dolomiten”. Im Bild von links: Pilsenhof Präsident Ulrich Seitz und die Direktorin des Vereins für Sachwalterschaft, Roberta Rigamonti.

 

Man hilft den Menschen nicht, wenn man für sie tut, was sie selbst tun können, meinte schon Abraham Lincoln.

Der Präsident des Seniorenwohnheims „Pilsenhof“ in Terlan, Ulrich Seitz zeigt sich erfreut über die bevorstehende Zusammenarbeit der Etschtaler Struktur mit dem Verein für Sachwalterschaft,

Während der Corona-Zeit ist mir bewusst geworden, dass das Thema Sachwalterschaft ein wirklich sehr gefühltes in unserem Einzugsgebiet ist, es sehr viel Unsicherheit und Vorurteile dazu gibt.

Aus diesem Grunde wird der „Pilsenhof“ Terlan ab dem 25. Juni immer am letzten Freitag des Monats, Nachmittags, fixe Sprechstunden für die interessierte Bevölkerung organisieren, die auch nach entsprechender Voranmeldung unter info@ah-terlan.it für BürgerInnen aus den Nachbargemeinden zugänglich sind, betont Seitz.

Auch die Mitglieder der ASAA sind hierzu herzlich willkommen und können jederzeit einen Termin fixieren!

Wenn ein Mensch mit einer geistigen Behinderung oder psychischen Krankheit nicht in der Lage ist, bestimmte Angelegenheiten selbst zu erledigen, ohne dabei Gefahr zu laufen, benachteiligt zu werden, braucht er eine gesetzliche Vertretung. Zunächst muss und sollte auf jeden Fall geklärt werde, ob es eine Alternative zur Sachwalterschaft gibt. Sachwalter sein heißt, Verantwortung für einen Menschen zu übernehmen, der auf diese Hilfe angewiesen ist. Kann ein Mensch trotz geistiger Behinderung oder psychischer Krankheit seine Angelegenheiten selbst meistern – etwa mit Hilfe seiner Familie oder psychosozialer Dienste – darf kein Sachwalter bestellt werden. Gerade im ländlichen Gebiet sind diese Präzisierungen von erheblicher Bedeutung. Der Pilsenhof möchte in diesem Zusammenhang Klarheit garantieren. Ein weiteres heißes Eisen ergibt sich dann wenn der Betroffene die nötige Einsichts- und Urteilsfähigkeit hat, und dahingehend entscheidet, ob eine bestimmte medizinische Behandlung an ihm durchgeführt werden soll oder nicht. Hat er diese Fähigkeit nicht, ist die Zustimmung des Sachwalters nötig (falls die Zustimmung zu medizinischen Behandlungen vom Gericht als Teil seiner Aufgaben festgelegt worden ist). Speziell in Pandemie-Zeiten war und ist es unumgänglich zu überprüfen, ob der Betroffene ausreichend einsichts- und urteilsfähig ist. Diesbezüglich hat der behandelnde Arzt nach dem Aufklärungsgespräch, die Verantwortung die Sachlage zu beurteilen. Im Zweifelsfall muss ein psychiatrisches Gutachten eingeholt werden. Bei schwerwiegenden medizinischen Maßnahmen (z.B. risikoreiche Operationen, Amputationen, PEG-Sonde) darf der Sachwalter nur zustimmen, wenn ein Zeugnis eines zweiten Arztes vorliegt, der die Maßnahme ebenfalls für notwendig hält.

Schließlich ist es notwendig, in Dorfgemeinschaften, die stark von der Landwirtschaft leben, praktische Fragestellungen rund um die Betriebsübergabe aufzugreifen. Tatsache ist, dass schwierige Rahmenbedingungen in vielen landwirtschaftlichen Familien mit den Folgen von wachsenden Existenzproblemen auftauchen. Die Entscheidung bis zur endgültigen Übernahme/Übergabe des Betriebes fordert alle Beteiligten heraus – oft auch lange Zeit vor oder nach einer Hofübergabe. Die Lösung für vorhandene Schulden steht dabei nicht selten in Konkurrenz zu verschiedenen Anliegen in der Familie. Tatsache ist, dass man über diese Punkte offen reden muss, und dies soll nun in einem geschützten Rahmen im Pilsenhof Terlan mit Fachleuten gewährleistet werden.