Artikel aus der Dolomiten vom 18.05.2020

Der gesellschaftliche Shutdown hat nicht nur wirtschaftliche Folgen, sondern für Schwererkrankte, wie beispielsweise Demenz-Patienten immense gesundheitliche Folgen, mit erheblichen Kollateralschäden auch für den unmittelbaren familiären Kontext, so die Alzheimervereinigung Südtirol ASAA.

Urich Seitz, der Präsident der Vereinigung reagiert auf das bisher Erlebte in dem seit Ende Februar 2020 stark erweiterten Beratungsangebot in der Selbsthilfe, um Menschen die an Demenz leiden, sowie deren Familienangehörigen, die zahlreiche Probleme wegen eingestellter Dienste des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie im Sozialwesen während des totalen Lockdown, bekundeten, weiterhin zur Seite zu stehen. Nun gilt es die „Phase 2“, nicht nur in der Wirtschaft und im normalen „Leben“ in Angriff zu nehmen, sondern auch bei den Tausenden von Betroffenen in Südtirol, die daheim pflegen. Es gilt den Alltag wieder hochzufahren, mit ganz spezifischen Angeboten, die flankierend zu den klinischen Leistungen greifen müssen. Vor allem geht es um psychologischen Support der Pflegenden, Tipps für die Betreuung vor Ort und gezielte Hausbesuche, gerade dort wo die Gefahr besteht, dass die Situation aus dem Ruder läuft.

Unsere psychologischen Berater, Dr. Alice Panicciari und Dr. Michele Piccolin, haben dazu ein wichtiges Paket geschnürt und werden uns mit anderen Fachleuten hierbei begleiten, so Ulrich Seitz.

Die Kampagne #wirgemeinsam: Langsam zurück zur Normalität
(Hier nur Kampagne)

Die Sicherheitsbestimmungen, die die Regierung in der Zeit des nationalen Notstands erlassen hat, um die Ansteckungszahlen zum Schutz der Bevölkerung zu reduzieren, waren wichtig und notwendig. Allerdings haben die streng auf die wichtigsten Fälle reduzierten Ausgangsbeschränkungen unvermeidlich einige empfindliche Kategorien wie die Senioren ganz besonders isoliert.

Während der Covid-19-Sperre waren die Senioren und ihre Betreuer/innen gezwungen, mit einigen kritischen Situationen fertig zu werden: So war es schwierig, Hilfe von Vertrauenspersonen oder Pflegekräften zu bekommen, um den Senioren eine gewisse Autonomie zu garantieren, aber auch Angehörige konnten ihren Eltern kaum Hilfe zukommen lassen und sie nicht einmal besuchen. Das hat bei vielen Senioren zu einem ausgeprägten Gefühl der Einsamkeit und des Verlassenseins geführt, was wiederum Sorgen und Ängste anwachsen ließ.

Die Phase 2 bringt nun verschiedene Änderungen mit sich, die das psychische Wohlbefinden und die Lebensqualität beeinträchtigen können, wenn sie nicht rasch und sorgfältig angegangen werden. Deshalb ist es wichtig, die älteren Menschen und ihre Angehörigen in dieser Phase der schrittweisen Öffnung zu unterstützen und sie bei der fortschreitenden Wiederaufnahme zu begleiten, um Befürchtungen und Ängste abzubauen.

Ältere Menschen sollten sich auf positive Themen konzentrieren können, die nicht mit den unangenehmen Ereignissen um den Virus zusammenhängen (wie die Zunahme der Ansteckungen, der Todesopfer usw.) und dabei unterstützt werden, zur alltäglichen Routine und zu den Interessen zurück zu finden, denen sie noch nachgehen können. Außerdem ist es von grundlegender Bedeutung, ihnen zu helfen, korrekte Verhaltensweisen zum Schutz der eigenen Gesundheit einzuhalten.

Zudem kann es nützlich sein, die Senioren zu Tätigkeiten anzuregen, die ihnen sonst immer mehr abhanden kämen; dazu ist ihnen entsprechende Zeit zu widmen, damit sie sich selbst nützlich und wichtig fühlen können.

Auch das Thema der Trauer und des Lebensendes verdient einen Hinweis, ein Anliegen, das die Senioren oft äußern und das gerade in dieser Zeit der Unsicherheit und Instabilität wiederauftauchen könnte. Ältere Menschen haben nämlich das Bedürfnis, von ihrer eigenen Auffassung vom Leben und seinem Ende zu sprechen, um dessen Ablauf aufzuarbeiten und den früheren oder vor Kurzem erlebten Verlusten eine Bedeutung zu verleihen. Angehörigen kann es Schwierigkeiten bereiten, solche Themen mit den eigenen Lieben anzugehen, aber eine offene, dialogbereite, aufgeschlossene Haltung des Zuhörens kann ihnen dabei behilflich sein.

Aufgrund dieser Überlegungen hat die Vereinigung Alzheimer Südtirol Alto Adige ASAA, die seit jeher die Belange der kranken Senioren und ihrer pflegenden Angehörigen vertritt, die Kampagne #wir gemeinsam ins Leben gerufen, um den bedürftigen Senioren und ihren Betreuer/innen Dienste anzubieten, die eigens für sie konzipiert und bewährten Experten anvertraut wurden, und um ihnen ihr Lächeln zurückzugeben.

Unsere psychologischen Berater, Dr. Alice Panicciari und Dr. Michele Piccolin, haben uns einen informativen Text für die Phase 2 zur Verfügung gestellt

Die Kampagne #wirgemeinsam:
Langsam zurück zur Nomalität

Die Sicherheitsbestimmungen, die die Regierung in der Zeit des nationalen Notstands erlassen hat, um die Ansteckungszahlen zum Schutz der Bevölkerung zu reduzieren, waren wichtig und notwendig. Allerdings haben die streng auf die wichtigsten Fälle reduzierten Ausgangsbeschränkungen unvermeidlich einige empfindliche Kategorien wie die Senioren ganz besonders isoliert.

Während der Covid-19-Sperre waren die Senioren und ihre Betreuer/innen gezwungen, mit einigen kritischen Situationen fertig zu werden: So war es schwierig, Hilfe von Vertrauenspersonen oder Pflegekräften zu bekommen, um den Senioren eine gewisse Autonomie zu garantieren, aber auch Angehörige konnten ihren Eltern kaum Hilfe zukommen lassen und sie nicht einmal besuchen. Das hat bei vielen Senioren zu einem ausgeprägten Gefühl der Einsamkeit und des Verlassenseins geführt, was wiederum Sorgen und Ängste anwachsen ließ.

Die Phase 2 bringt nun verschiedene Änderungen mit sich, die das psychische Wohlbefinden und die Lebensqualität beeinträchtigen können, wenn sie nicht rasch und sorgfältig angegangen werden. Deshalb ist es wichtig, die älteren Menschen und ihre Angehörigen in dieser Phase der schrittweisen Öffnung zu unterstützen und sie bei der fortschreitenden Wiederaufnahme zu begleiten, um Befürchtungen und Ängste abzubauen.

Ältere Menschen sollten sich auf positive Themen konzentrieren können, die nicht mit den unangenehmen Ereignissen um den Virus zusammenhängen (wie die Zunahme der Ansteckungen, der Todesopfer usw.) und dabei unterstützt werden, zur alltäglichen Routine und zu den Interessen zurück zu finden, denen sie noch nachgehen können. Außerdem ist es von grundlegender Bedeutung, ihnen zu helfen, korrekte Verhaltensweisen zum Schutz der eigenen Gesundheit einzuhalten.

Zudem kann es nützlich sein, die Senioren zu Tätigkeiten anzuregen, die ihnen sonst immer mehr abhanden kämen; dazu ist ihnen entsprechende Zeit zu widmen, damit sie sich selbst nützlich und wichtig fühlen können.

Auch das Thema der Trauer und des Lebensendes verdient einen Hinweis, ein Anliegen, das die Senioren oft äußern und das gerade in dieser Zeit der Unsicherheit und Instabilität wieder auftauchen könnte. Ältere Menschen haben nämlich das Bedürfnis, von ihrer eigenen Auffassung vom Leben und seinem Ende zu sprechen, um dessen Ablauf aufzuarbeiten und den früheren oder vor kurzem erlebten Verlusten eine Bedeutung zu verleihen. Angehörigen kann es Schwierigkeiten bereiten, solche Themen mit den eigenen Lieben anzugehen, aber eine offene, dialogbereite, aufgeschlossene Haltung des Zuhörens kann ihnen dabei behilflich sein.

Aufgrund dieser Überlegungen hat die Vereinigung Alzheimer Südtirol Alto Adige ASAA, die seit jeher die Belange der kranken Senioren und ihrer pflegenden Angehörigen vertritt, die Kampagne #wir gemeinsam ins Leben gerufen, um den bedürftigen Senioren und ihren Betreuer/innen Dienste anzubieten, die eigens für sie konzipiert und bewährten Experten anvertraut wurden, und um ihnen ihr Lächeln zurückzugeben.

Informationen und Vormerkungen bei ASAA unter die grüne Nummer 800 660 561

#wirgemeinsam – Verzeichnis der ASAA-Dienste in der Phase2 (zum herunterladen)

Tätigkeiten auf Distanz für Personen, die nicht in den ASAA-Hauptsitz kommen können

  • Psychologische Beratung auf Distanz, per Telefon, WhatsApp Videoanruf oder Skype für Caregiver oder Senioren
  • Kognitive Stimulation zu Hause anhand der Plattform Tandem (Paket von 10 Sitzungen), gemeinsam mit dem eigenen Caregiver bei ständigem Monitoring durch einen Psychologen auf Distanz zu absolvieren

Tätigkeiten am ASAA-Hauptsitz

  • Unterstützende psychologische Beratung für Senioren und Caregiver zur Einhaltung der Covid-19 Sicherheitsvorkehrungen (Handhygiene, Raumpflege, Lüftung, individuelle Sicherheitsmaßnahmen)
  • Erstes kognitives Screening
  • Kognitive Stimulation für ältere Menschen mit einer Demenz generierenden Pathologie/ kognitive Potenzierung für Senioren

Behandelte Problemfälle

  • Einsamkeit und Isolation bei Senioren
  • Caregiver bei der Pflege kranker Personen
  • Senioren/Angehörige, die in der Covid-19-Periode einen Todesfall betrauern
  • Senioren und Caregiver, die Ängste, Panikzustände oder angestauten Stress erleben
  • Senioren, die beginnende Denkleistungsstörungen zeigen und ein erstes Screening brauchen
  • Senioren, die sich ein Training der Potenzierung/kognitiven Stimulation wünschen, um ihre kognitiven Funktionen aufrecht zu erhalten

Neues Landesgesetz betreffend die Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus SARS-COV-2 in der Phase der Wiederaufnahme der Tätigkeiten.

Hier zum Herunterladen: landesgesetz-massnahmen-zur-eindaemmung-der-verbreitung-des-virus-sars-cov-2-in-der-phase-der-wiederaufnahme-der-taetigkeiten

Die Neuigkeiten gemäß Gesetz

So kann man sich in der ganzen Region, in Südtirol und im Trentino, nun frei bewegen und es braucht keine Selbsterklärung mehr. In ein anderes Gebiet außerhalb der Region kann man sich nur aus Arbeits- und Gesundheitsgründen oder aufgrund absoluter Dringlichkeit begeben. Es gilt, einen Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Menschen einzuhalten, außer zwischen zusammenlebenden Mitgliedern desselben Haushalts. Unter diesem Mindestabstand von zwei Metern gilt die Pflicht zum Tragen eines Schutzes der Atemwege. Diese Pflicht ist auch dort vorgesehen, wo Menschenansammlungen möglich sind oder wo die Möglichkeit besteht, andere Personen zu treffen, ohne den Abstand einhalten zu können, wie beispielsweise in Fußgängerzonen oder auf Bürgersteigen. An geschlossenen Orten, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, gilt ebenso die Verpflichtung, die Atemwege zu schützen und trotz dieses Schutzes einen Abstand von einem Meter einzuhalten. Von besonderer Bedeutung ist es, so oft wie möglich die Hände zu waschen. Es wird allen Bürgern empfohlen, Desinfektionsmittel für die Hände immer dabei zu haben und regelmäßig zu verwenden.

Sport im Freien ist wieder möglich

Sport im Freien zu treiben, ist wieder möglich, sofern es sich nicht um Mannschaftssport handelt, der Sicherheitsabstand von drei Metern zu anderen Personen und der Schutz der Atemwege gewährleistet sind. Die Nutzung von Umkleidekabinen ist untersagt.

Veranstaltungen sind Ausnahme

Veranstaltungen sind derzeit nicht zugelassen, aber der Landeshauptmann kann mit eigener Verordnung solche erlauben, wo es keinen Kontakt zwischen den Teilnehmern gibt, was zum Beispiel bei Auto-Kinos gewährleistet ist. Bei kirchlichen Veranstaltungen, wie Feiern von Messen, wird der Landeshauptmann ebenso mit Verordnung festlegen, unter welchen Bedingungen diese möglich sein werden.

Kinderbetreuung ab 18. Mai

Die Kinderbetreuung in Kitas, Kinderhorten und bei Tagesmüttern kann ab 18. Mai stufenweise wieder aufgenommen werden, wenngleich unter geänderten und strengeren Bedingungen. Diese gelten auch für die diesjährigen Projekte der Sommerbetreuung und für Spielgruppen, Elkis und andere Formen öffentlich geförderter Betreuungsangebote. Eine wesentliche Änderung ist die Reduzierung der Gruppengröße: Bei Gruppen mit Kindern unter sechs Jahren dürfen nur mehr vier Kinder betreut werden, bei Kindern über sechs Jahren sind es sechs Kinder oder Jugendliche. Die Gruppen sollen unverändert bleiben und Kontakte zu anderen Gruppen vermeiden. Vorzug bei der Teilnahme wird jenen Kindern gewährt, deren Eltern aus Berufs- oder anderen Gründen die Betreuung ihrer Kinder nicht selbst gewährleisten können. Wenn möglich sollten die Betreuungsangebote im Freien und immer am selben Ort stattfinden.

Dieselbe Gruppengröße (vier bei Kindern unter sechs Jahren, sechs bei Kindern über sechs Jahren) gilt auch für den Notdienst in Kindergarten und Grundschule, wo eine halbtägige Betreuung ohne Verpflegung angeboten wird. Weitere Details werden in einem eigenen Landesregierungsbeschluss demnächst festgelegt. Für Mittel- und Oberschüler ist kein Notdienst vorgesehen, dort wird bis Schulende der Fernunterricht fortgesetzt. Für Maturanten kann hingegen eine Lernberatung in der Schule für Gruppen von maximal sechs Schülern mit einem Mindestabstand von zwei Metern angeboten werden. Berufsschulen können Praktika, die für die berufliche Qualifikation vorgesehen sind, wieder organisieren.

Die 1/10-Regel

Damit eine zu hohe Personendichte in Räumen und auf Flächen vermieden wird, gilt für die wirtschaftlichen Tätigkeiten die sogenannte 1/10-Regel, wonach ein Verhältnis zwischen Fläche und höchstmöglicher Personenzahl definiert wird. Die Eigentümer oder Nutzer von Flächen sind verpflichtet sicherzustellen, dass rechnerisch pro Person zehn Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen. Erst dadurch wird gewährleistet, dass es keine Menschenansammlungen gibt und der Einzelne die Abstandsregel tatsächlich einhalten kann. Die 1/10-Regel kommt in der Gastronomie nicht zur Anwendung.

Einzelhandel

Alle Geschäfte und Handelsbetriebe können mit Inkrafttreten des Gesetzes ihre Arbeit wieder aufnehmen. Einweghandschuhe sind vor allem beim Lebensmittelver- und -einkauf vorgesehen. Kassenbereiche sind mit einer Schutzvorrichtung abzutrennen. Der Zugang zum Geschäft muss gestaffelt erfolgen. Die Öffnungszeiten können zu diesem Zweck bis maximal 22.00 Uhr verlängert werden. Mit Ausnahme für kleine Geschäfte bis zu 50 Quadratmeter gilt die 1/10-Regel. Dies bedeutet, dass im Handelsgeschäft nur ein Kunde je zehn Quadratmeter anwesend sein kann.

Gastronomie startet am 11. Mai neu

Mit 11. Mai kann auch die Gastronomie neu starten. In Restaurants und Bars dürfen sich nicht mehr Gäste aufhalten als es Sitzplätze gibt. Die Tische müssen so gereiht sein, dass ein Abstand zwischen den Personen von zwei Metern gewährleistet ist. In einem Haushalt zusammenlebende Personen sind von dieser Vorschrift ausgenommen. Der Abstand kann unterschritten werden, wenn geeignete Trennvorrichtungen zwischen den Personen installiert sind, um die Tröpfcheninfektion zu verhindern. Nur am Tisch kann auf das Tragen eines Schutzes der Atemwege verzichtet werden. Servierkräfte müssen Masken des Typs FFP2 verwenden. Die Desinfektion der Hände ist vor und nach der Benützung der Toilette verpflichtend.

Beherbergungsbetriebe

Bei Beherbergungsbetrieben gilt auf Gemeinschaftsflächen die 1/10-Regel, außer in den Speisesälen. Schwimmbäder dürfen öffnen, Hallenbäder und Saunen allerdings nicht – außer es handelt sich beim Betrieb um eine so genannte “Covid-Protected-Area”, wo alle Mitarbeiter und Gäste auf Covid-19 getestet werden. Wer sich am Buffet bedient, muss Mund und Nase bedecken.

Transportwesen

Im öffentlichen Nahverkehr kommen großteils die staatlichen Notstandsbestimmungen zum Tragen. Das neue Landesgesetz schreibt vor, dass 60 Prozent der üblichen Transportkapazität des Fahrzeugs nicht überschritten werden darf. An Bord und beim Ein- und Aussteigen gelten die Ein-Meter-Abstände. Fahrgäste dürfen nur ausgewiesene Plätze nutzen und müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Ab 25. Mai können auch die Seilbahnen ihren Betrieb aufnehmen. Dabei dürfen nur zwei Drittel der Kapazität genutzt werden. Bei den Führerscheinprüfungen, die in den Autoschulen durchgeführt werden, müssen der Ein-Meter-Abstand eingehalten und Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Kultur lebt wieder auf

Auch das kulturelle Leben soll mit kommendem Montag teilweise wieder neu starten. Kulturelle und künstlerische Tätigkeiten im weitesten Sinn des Wortes, auch von Museen, Bibliotheken und Jugendzentren, sind ab 11. Mai wieder möglich, stets unter Wahrung der allgemeinen Regeln, wie das Tragen eines Gesichtsschutzes. Als kulturelle Tätigkeit gilt auch die Weiterbildung. Fortbildungen können nur auf Vormerkung geleistet werden. Dabei sind die tägliche Laser-Fiebermessung des Personals und eine Fiebermessung der Teilnehmenden zu Fortbildungsbeginn notwendig.

Sozialbereich bereitet sich auf Öffnung vor

Das Landesgesetz sieht zudem vor, dass die Sozialdienste ihre Dienste wieder anbieten können. Der entsprechende Öffnungsplan soll mit einem eigenen Landesregierungsbeschluss geregelt werden, der auch den zeitlichen Rahmen festlegt. Derzeit wird an einem Zeitplan zur Öffnung der Seniorenwohnheime gearbeitet, im Moment und für eine bestimmte Zeit sind Besuche von Familienangehörigen und Außenstehenden in den bisherigen Formen noch nicht möglich.

Striktes Monitoring

Wie von Artikel 2 des Gesetzes vorgesehen, wird eine von der Landesregierung ernannte fünfköpfige Kommission von Fachleuten aus Epidemiologie, Statistik, Hygiene und öffentliche Gesundheit den Verlauf der Infektionen durch das neuartige Coronavirus beobachten. Sollte die Infektionskurve wieder ansteigen und sich Südtirol den Kapazitätsgrenzen des Gesundheits- und Pflegesystems nähern, schlägt diese Kommission dem Landeshauptmann Maßnahmen zur Einschränkung des Infektionsrisikos vor.

Weitere Lockerungen mit LH-Verordnung möglich

Das Gesetz sieht darüber hinaus vor, dass der Landeshauptmann – sollte es die epidemiologische Entwicklung zulassen – Verordnungen erlassen kann, die mit einfachen Maßnahmen die Rückkehr ins gewohnte Leben Schritt für Schritt ermöglichen.

Gesundheitsmaßnahmen und Bewusstseinsbildung

Begleitet werden die Lockerung und der Neustart von Maßnahmen im Gesundheitswesen, die darauf abzielen, die Verbreitung der Epidemie wirkungsvoll einzudämmen und unter Kontrolle zu halten. So wird der Südtiroler Sanitätsbetrieb die Labortest-Kapazitäten stark erhöhen, auch serologische Tests und Schnelltests werden für bestimmte Bevölkerungs- und Risikogruppen durchgeführt. Infektionsherde müssen möglichst frühzeitig identifiziert und eingedämmt werden. Auch die Gesundheitsdienste werden verstärkt, um bei Wiederauftreten von schweren Covid-19-Fällen sofort ausreichend Intensiv- und stationäre Covid-Stationen in Betrieb zu nehmen. Mit gezielten Informationen und Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung werden Land und Sanitätsbetrieb zudem die Allgemeinheit zu Einhaltung von Regeln und Vorgaben anhalten.

„Tipps für den Alltag“ von den Kollegen des Demenzfreundlichen Vinschgaus

 

Die vorliegende Information soll Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen (Menschen mit Demenz)und deren Angehörigen Hilfestellungen zur Alltagsbewältigung aufzeigen. Menschen mit Demenz und ihre Bezugspersonen sind vielfach mit neuen, manchmal auch belastenden Situationen im Alltag konfrontiert und reagieren oft sehr unterschiedlich auf Verhaltensweisen und Angebote.

Es ist wichtig zu beobachten, was gut angenommen wird bzw. zur Entspannung beiträgt und welche Abneigungen bzw. Auslöser für herausforderndes Verhalten sind. Für alltägliche Situationen haben wir einige allgemeingültige Tipps und Empfehlungen zusammengefasst, die helfen, den Alltag zuhause zu erleichtern.

Hier ein Dokument zum Herunterladen:

Demenz – Tips für den Alltag 08.05.2020

 

Weitere Infos hier:

Bericht im vinschgerwind

Beschluss der Landesregierung vom 30.04.2020, betreffend den Landesgesetzentwurf zur Phase 2, um die Corona-Krise in Südtirol zu bewältigen

Hier das Dokument zum Herunterladen: Beschluss der LR Nr. 306 vom 30.04.2020