„Demenz – wir müssen reden!“ lautet das Motto für den Welt-Alzheimer-Tag 2020. Das fordert die Vereinigung ASAA- Alzheimer Südtirol Alto Adige schon lange – und sie macht es vor.

Seit dem 9. Juni 2020 gilt in Südtirol:

Mund-Nasenschutz muss man nur mehr unter einer Entfernung von einem Meter tragen, Duschen und Umkleiden in Fitnessstudios und Sporteinrichtungen dürfen genutzt werden, ebenso Saunas, türkische Bäder und Kneippanlagen – dies sind nur einige der Neuerungen an der Anlage A zum Landesgesetz vom 4. Mai 2020, die die Landesregierung heute (9. Juni) der Neustart-Phase entsprechend angepasst hat. Neben neuen Verhaltensregeln enthält die Anlage auch Schutzmaßnahmen für Sommercamps für Kinder und Jugendliche, für Messen, Pferderennen, die Mobilität und die Covid-Protected-Area in den Gastbetrieben. Sämtliche Änderungen treten morgen (10. Juni) in Kraft.

Neue Freiheiten, aber Gesundheitsschutz weiter ernst nehmen
Die Rate der Ansteckungen mit dem Coronavirus ist in den vergangenen Wochen immer mehr zurückgegangen. Die Landesregierung hat aufgrund dieser positiven Entwicklung generell entschieden, dass es keine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Schutzes der Atemwege mehr gibt, außer wenn der Anstand von einem Meter zwischen Personen nicht stabil eingehalten werden kann. Die Abstandsregel von einem Meter gilt im Freien und in geschlossenen Räumen und für alle Bereiche.

Allgemeine Verhaltensregeln und Regeln für die Wirtschaft
In der Anlage A zum Landesgesetz ist nun ausdrücklich festgehalten, dass es keine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Schutzes der Atemwege gibt, außer wenn der Abstand zwischen nicht zusammenlebenden Personen unter einem Metern liegt. Für den Sport im Freien gilt in Zukunft auch ein Ein-Meter-Abstand (bisher drei Meter). Als Mund-Nasen-Schutz können einfache chirurgische Masken verwendet werden sowie waschbare (auch selbst gemachte) Bedeckungen aus Stoff, was nochmals eigens angeführt ist.

Für die Wirtschaftsaktivitäten ist spezifiziert, dass die 1/10 Regel – also dass pro Person mindestens zehn Quadratmeter Fläche bereitstehen müssen – nicht in Räumen mit einer Fläche unter 50 Quadratmetern gilt.

Unterwegs im Auto und in den öffentlichen Verkehrsmitteln
Ausdrücklich geregelt werden die Fahrten im privaten Pkw: Die Mindestabstände von einem Meter bei Fahrten innerhalb Südtirols können unterschritten werden, wenn alle Insassen einen Schutz der Atemwege tragen. Leben alle im Fahrzeug mitfahrenden zusammen, braucht es den Mund-Nasen-Schutz nicht.

Für die öffentlichen Verkehrsmittel wird die bisherige Begrenzung der Transportkapazität (in Bussen z.B.: 60 Prozent und in Seilbahnen 2/3) aufgehoben. Fahrgäste, die sich gegenübersitzen, müssen einen Meter Abstand voneinander halten. Sitzen sie in derselben Fahrtrichtung und nebeneinander kann der Abstand von einem Meter unterschritten werden. In der Praxis bedeutet dies, dass sämtliche Sitzplätze belegt werden können. Mund-Nasenschutz in den Öffis ist weiter Pflicht.

Regeln für Beherbergungsbetriebe und „Covid-Protected-Area“ vereinfacht
Für alle Beherbergungsbetriebe vom Hotel bis zum Urlaub auf dem Bauernhof gilt die 1/10 Regel, also dass pro Person mindestens zehn Quadratmeter Fläche bereitstehen müssen. Vor und nach dem Lesen von für Gäste aufliegenden Zeitungen und Zeitschriften oder dem Nutzen von Spielen (z.B. Karten) müssen die Hände desinfiziert werden.

Schutzhütten dürfen im Fall von Gefahr jedenfalls Unterkunft und Schutz bieten. Dabei müssen sie ein eigenes Protokoll des Sanitätsbetriebes anwenden.

Bei der Beherbergung näher spezifiziert wird die Covid-Protected-Area. Voraussetzung für solche Bereiche sind die tägliche Laser-Temperaturmessung für alle Mitarbeiter und wöchentliche Covid-Tests für alle Mitarbeiter gemäß Protokoll des Sanitätsbetriebs. Die Gäste und Kunden weisen beim Check-In einen zertifizierten, negativen PCR-Test vor, dessen Ergebnis nicht älter als vier Tage ist oder erbringen eine zertifizierten Nachweis einer Antikörper-Entwicklung oder machen bei Ankunft einen Test gemäß Protokoll des Sanitätsbetriebs. Alle Anwesenden müssen erfasst werden und die entsprechende Liste ist für 30 Tage aufzubewahren. Für den Fall, dass in einem Hotel lückenlos alle Gäste und Mitarbeiter getestet werden, kann von mehreren Beschränkungen abgesehen werden. Beispielsweise fallen die Auflagen in den Speisesälen oder an der Selbstbedienung am Buffet, wie auch die Einschränkungen in Hallenbädern und Saunen, nicht aber die allgemeinen Abstandsregeln. Ebenso geregelt wird der Umgang im Verdachtsfall im Rahmen eines Protokolls, dass vom Sanitätsbetrieb genehmigt wird.

Duschen und Umkleiden können wieder genutzt werden
Umkleiden und Duschen in Fitnessstudios oder Sporträumen, in Beherbergungsbetrieben, Schwimmbädern (drinnen und draußen) sowie für Wellness- und Thermalzentren können genutzt werden. Allerdings müssen die Personen voneinander einen Abstand von einem Meter einhalten. In Umkleideräumen können nicht mehr als doppelt so viele Personen sein, wie es Duschplätze gibt; bei nur einer Dusche oder kleinen Räumen bis zu 20 Quadratmeter dürfen sich bis zu drei Personen dort aufhalten. Für die Umkleideräume öffentlicher Schwimmbäder gilt die 1/10 Regel. Garderobenschränke müssen nach jedem Gebrauch desinfiziert werden, ebenso die Duschen. Die Anwesenheit der Personen muss aus Sicherheitsgründen dokumentiert werden.

Hallenbäder, Naturbadeteiche und Wellnessanlagen wieder offen
Hallenbäder (öffentliche und jene der Beherbergungsbetriebe), Naturbadeteiche und Thermalanlagen können öffnen. Für alle Schwimmbäder und Thermalanlagen wird ein spezifischer Chlorgehalt vorgeschrieben. Im Wasser gilt der Ein-Meter-Abstand. In betreibergeführten Naturbadeteichen darf auch gebadet werden, allerdings muss für regelmäßige Wasserkontrollen gesorgt werden. Dort gilt ein Mindestabstand von einem Meter und die 1/10 Regel, um eine zu hohe Personendichte zu vermeiden. In freien Badeseen gilt ebenso der Abstand von einem Meter im Wasser und auf den Liegeplätzen. Kinderbecken mit Chlorwasser können wieder geöffnet werden.

Ebenso öffnen können Saunen (von mindestens 60 Grad), Dampfbäder und Kneippanlagen. Allerdings können sie nur auf Vormerkung genutzt werden, und zwar nur einzeln, oder gleichzeitig von Personen desselben Haushalts oder desselben Hotelzimmers. Saunas und Dampfbäder müssen nach jeder Benutzung gereinigt werden. Die Anwesenheit der Personen muss aus Sicherheitsgründen dokumentiert werden. Die Dokumentation muss 30 Tage aufbewahrt werden.

Sommercamps können stattfinden
Sommerferienwochen mit Jugendlichen samt Übernachtung können abgehalten werden, sofern alle Teilnehmer, sowohl Jugendliche als auch Betreuer getestet werden (zertifizierter negativer PCR-Test), täglich die Körpertemperatur gemessen wird und die jeweilige Gruppe ohne Außenkontakte, also geschlossen, bleibt. Dies gilt für Sommerferienwochen mit Jugendlichen in Selbstversorgerhütten, Bildungshäusern und Zeltlagern.

Bühnen- und Filmproben 
Mit der Anlage geregelt werden auch die Proben auf Bühnen und Filmsets: Alle Akteure und Gruppenmitglieder können für die unbedingt notwendige Zeit von der Abstandsregelungabweichen und Körperkontakt haben, sofern bei ihnen täglich Fieber gemessen wird sowie vor und nach dem Kontakt die Hände desinfiziert werden. Bei Sprech- und Singproben wird ein Gesichtsvisier verwendet, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können.

Events, Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen möglich
Die Anlage A übernimmt den Wortlaut der mit Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 29 des Landeshauptmanns vom 6. Juni festgelegten Öffnung für Veranstaltungen.

Messen und Ausstellungen können wieder stattfinden. Es gelten die Zugangsbeschränkungen durch die 1/10 Regeln und die allgemeinen Abstandsregeln. Bei allen Besuchern und beim Personal ist vor dem Einlass die Temperaturmessung Pflicht.

Pferderennen und Aktivitäten der Sportvereine
Weitere Änderungen betreffend Pferderennen und Pferderennplätze, für die auf die staatlichen Sicherheitsprotokolle verwiesen wird.

Zu den zulässigen sportlichen Aktivitäten gehören sämtliche Aktivitäten des Breitensports im Freien und jene, die von Sportvereinen im Freien ausgeübt werden, und die jedenfalls nicht in Form von Mannschaftsspielen betrieben werden. Dabei muss ein Abstand von einem Metern zwischen den Personen eingehalten und ansonsten Mund-Nasenschutzgetragen werden. Für Mannschaftsspiele finden die staatlichen Sicherheitsprotokolle Anwendung.

Kinderbetreuung: Chirurgische Maske genügt
Die Abstandsregel von einem Meter gilt auch für die Kinderbetreuungen, Überall dort, wo bisher FFP2-Masken vorgesehen waren (z.B. bei Betreuerinnen), genügt künftig die chirurgische Maske.

Tipps für die häusliche Betreuung von Demenzpatient*innen

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Barbara Plagg, Wissenschaftlerin am „Institut für Allgemeinmedizin“ in Bozen. Mitglied im Fachbeirat bei ASAA

An Tagen wie diesen ist die Unsicherheit und die Belastung oft groß — und gerade dann fallen die Selbsthilfegruppe und die ehrenamtlichen Entlastungsangebote aus, Besuch darf nicht kommen und der Gang zum Arzt ist nicht oder nur sehr schwer möglich. Pflegen ist stets eine große Herausforderung, aber in „Quarantäne“ noch viel mehr. Im Folgenden finden Sie ein paar Tipps für die häusliche Pflege in Corona-Zeiten.

https://www.barfuss.it/tipp/2020/03/16/pflegen-in-der-pandemie

 

Schauen Sie auf sich und halten Sie durch!

  • Sofern die Person mit Demenz es noch verstehen kann, erklären Sie ihm/ihr die veränderte Situation in einfachen Worten und kurzen Sätzen. Vielleicht können Sie Ihre Informationen mit Bildern (z.B. von leeren Städten, aber keine angsteinflößenden Stock-Fotos von Intensivbetten oder Menschen in Schutzanzügen) untermalen. Sie können sich ans Fenster oder auf den Balkon stellen und erklären, warum keine Menschen auf den Straßen sind. Und bleiben Sie geduldig – das werden Sie häufig wiederholen müssen.
  • Mit mittlerer bis fortgeschrittener Demenz ist es dem/der Betroffenen nicht mehr möglich zu begreifen, was ein Virus bedeutet oder warum eine Quarantäne sinnvoll ist. Auch wenn die Person mit Demenz nicht mehr versteht, was in der Welt gerade vor sich geht, bekommt sie Ihre Unsicherheit und Angst doch mit. Versuchen Sie deshalb, selbst ruhig zu bleiben. Vermeiden Sie Informationen aus unklaren oder nicht bestätigten Quellen und negative Stimmungsmache im Netz. Halten Sie sich von reißerischen Medien und Spekulationen über worst-case-Szenarien fern – diese machen nur Sorgen und tragen nicht zur Bewältigung der Krise bei.
  • Personen mit Demenz gehören aufgrund ihres zumeist fortgeschrittenen Alters und ihrer Grunderkrankung zur Risikogruppe und sollten daher das Haus nicht verlassen und nicht in Kontakt mit anderen Menschen treten.
  • Gehen Sie bitte nicht mit Ihrem Pflegling einkaufen. Wenn Sie Einkäufe erledigen müssen, lassen Sie ihn/sie währenddessen nicht alleine zuhause, sondern bitten Sie um Hilfe: Junge Familienmitglieder, hilfsbereite Nachbar*innen oder das Roten Kreuz (erreichbar unter der 0473 320078 von Montag bis Freitag von 9 bis 17) können aushelfen und die Einkäufe vor Ihre Haustür bringen.
  • Lassen Sie sich nicht von fremden Personen, die ungefragt Ihre Einkäufe erledigen wollen, helfen. Geben Sie keinem Fremden Ihr Geld mit. Wenn Sie Zweifel haben, wenden Sie sich per Telefon an Ihre Polizeistelle.
  • Wenn Sie selbst in Kontakt mit anderen Menschen getreten sind, waschen Sie sich bitte die Hände und desinfizieren Sie ggf. Oberflächen, die Sie berührt haben (z.B. Türklinken). Achten Sie insgesamt vermehrt auf Hygienemaßnahmen.
  • Die meisten Menschen mit Demenz können rational nicht mehr begreifen, warum sie beispielsweise nicht aus dem Haus gehen dürfen, weniger Besuch kommt und ihre Bezugsperson (Sie) vielleicht nervöser oder unruhiger ist. Setzen Sie lieber auf Ablenkung und Aktivierung innerhalb der Wohnung: Biographiearbeit mit alten Fotos ist unterhaltsam und positiv bestärkend für alle. Schauen Sie sich gemeinsam alte Fotos an, reden Sie darüber. Alles ist erlaubt, auch „Geschichten“ zu erfinden, wo die Vergesslichkeit keine Erinnerung mehr zulässt.
  • „Kurzaktivierungen“ können Sie auch ohne gekaufte Materialkiste machen: Nehmen Sie eine Zeitschrift, eine Zeitung oder ein Buch und schauen Sie sich gemeinsam die Bilder an (z.B. ein Eis). Die Bilder werden nach Möglichkeit von der Person mit Demenz benannt (oder von Ihnen) und dann sind Assoziationen und freie Geschichten aus dem Leben oder der Fantasie dazu willkommen (z.B. die Erinnerung oder eine Geschichte wie das Eis in Rimini 1985 schmeckte).
  • Vielleicht haben Sie noch einiges an Bastelmaterial zuhause: Bald ist Ostern und es gibt viele Möglichkeiten, die Wohnung für den Frühling und das Osterfest zu dekorieren. Gemeinsames Basteln vertreibt die Zeit, aktiviert geistig und motorisch und bringt schöne Ergebnisse!
  • Gemeinsames Singen und Hören alter CDs, Tanzen, einfache Rätsel und Quizfragen lösen oder bekannte Brett- und Karten-Spiele gemeinsam spielen stimuliert kognitiv, verbindet und vertreibt die Zeit.
  • Wenn Sie den Fernseher einschalten, sollten Sie erschreckende und beängstigende Filme oder Nachrichten vermeiden. Klassiker wie beispielsweise „Sissi – Die junge Kaiserin“ gehen hingegen immer.
  • „Distanti ma uniti“: Bleiben Sie in Kontakt mit der Außenwelt, um Ihre sozialen Kontakte zu erhalten und resilient zu bleiben. Nutzen Sie die neuen Medien wie Whatsapp oder suchen Sie per Telefon den Kontakt und Austausch mit Menschen, die Ihnen gut tun.

Pflegesituationen in Quarantäne können schwierig werden, weil man den ganzen Tag zusammen in der Wohnung verbringen muss. Aggressives Verhalten oder Hyperaktivität (verstärkter Bewegungsdrang) können zur großen Belastung werden.

  • Was Sie bei verstärktem Bewegungsdrang tun können:
    • Entfernen Sie Gegenstände mit Anreizcharakter, die Wohnung zu verlassen (z.B.: Hut oder Schirm).
    • Erweitern Sie die täglichen Aktivitäten (nur innerhalb der Wohnung bzw. des Privatgartens!), erhöhen Sie die Stimulation und wechseln Sie – sofern möglich – ab und zu die Räumlichkeiten. Vertreten Sie sich die Beine innerhalb des möglichen Bewegungsradius’.
    • Schließen Sie den/die Demenzpatient*in in einfache Aktivitäten je nach Möglichkeit mit ein: Hausarbeit, eventuell Gartenarbeit (im Privatgarten), einfache Bürotätigkeiten, handwerkliche Tätigkeiten usw. tun dem Wohlbefinden gut.
    • Vermeiden Sie Überstimulierung (z.B. Geräuschpegel vermindern, Übersichtlichkeit des Raumes verbessern, ausreichend Lichtverhältnisse schaffen).
    • Lenken Sie verbal und non-verbal freundlich ab: Geben Sie Hinweise auf andere Möglichkeiten (z.B. ein Getränk anbieten, auf bekannte Gegenstände hinweisen, eine Geschichte erzählen).
    • Beruhigen Sie Ihren Pflegling durch sanfte Musik, entspannende Maßnahmen, sanfte Berührungen (nicht immer sind Berührungen erwünscht!), rhythmische Bewegungen, angenehme Düfte.
  • Was Sie tun können bei aggressivem Verhalten:
    • Gehen Sie freundlich und ruhig auf die Person mit Demenz zu und achten Sie auf eine ruhige Tonlage. Demenzpatient*innen verstehen zwar oft den Inhalt nicht mehr, hören aber, ob die Intonation freundlich oder schroff ist.
    • Halten Sie Augenkontakt und vermeiden Sie unbedingt Kritik und Diskussionen.
    • Brechen Sie aggressionsauslösende Handlungen ab (z.B.: waschen, Nahrung reichen, an- oder ausziehen) und versuchen Sie notwendige Pflegehandlungen zu einem späteren Zeitpunkt erneut — vielleicht gibt es Momente im Tagesablauf, wo die Person besser „aufgelegt“ ist. Und wenn es gar nicht geht, verzichten Sie einfach mal auf’s Waschen oder Ausziehen. Alles ist erlaubt, was Ihnen und der Person mit Demenz gut tut. Es gibt keine sozialen Normen, die Sie zwingend durchsetzen müssen. Und Zeit haben Sie momentan ja genug!
    • Wenn situative Auslöser für die Hyperaktivität die Ursache sind, wechseln Sie mit dem/der Demenzpatient*in (behutsam) den Raum. Auch wenn der Auslöser für die Aggression — wie in den meisten Fällen — für Sie nicht deutlich ist, ist ein Situationswechsel, sofern möglich, immer ein Versuch wert.
    • Wichtig! Wenn es nicht mehr geht und die Situation eskaliert: Stellen Sie sicher, dass die Person mit Demenz sich nicht verletzen kann und verlassen Sie den Raum. Sagen Sie Ihrem Schützling, dass sie kurz rausgehen, aber nicht weggehen. Atmen Sie durch und nehmen Sie die Pflege- und Interaktionstätigkeit erst wieder auf, sobald Sie sich selbst wieder beruhigt haben.
  • Unter der grünen Nummer der Alzheimer Vereinigung (800-660561) erreichen Sie von 9.00 – 18.00 Uhr Menschen, die Ihnen für Fragen zur Pflege und bei Sorgen zur Verfügung stehen.
  • Die Notrufnummer 112 steht wie immer für alle Notfälle zur Verfügung.
  • Schauen Sie auf sich, achten Sie auf Ihre Energiereserven und tun Sie, was Ihnen gut tut (z.B. Yoga, duschen, Kuchen backen, mit Freund*innen telefonieren etc.). Versuchen Sie, Streit zu vermeiden. Setzen Sie Ihre Energie gut ein: Sie brauchen Ihre Kräfte über den gesamten Zeitraum in häuslicher Isolation.
  • Denken Sie immer daran: Wir wissen noch nicht wann, aber auch diese Situation wird vorübergehen. Es ist nur eine Frage der Zeit. Halten Sie durch!

Gemeinsam hier

Die engagierte Liedermacherin Barbara Zanetti meldet sich in diesen „unwirklichen Zeiten“, wie sie sie treffend nennt, zu Wort und ruft uns alle zur Gemeinsamkeit auf, zur Besinnung auf die echten Werte:

„Lasst uns tanzen. Der Angst entgegengehen.

Den Sturm verwandeln. Den Menschen sehen.

Behutsam. Besonnen.

Gemeinsam. Hier.“

Ihr leiser, eindringlicher Song ist hier zu hören.

Aktivierte Dienste zur Bewältigung der Coronavirus-Notfallsituation

Um in dieser schwierigen Situation Unterstützung zu leisten, aktivieren die Gemeinde Bozen und mehrere Vereine der Stadt Unterstützungsdienste. Hier sind einige von ihnen aufgelistet. Bitte verbreiten Sie diese Informationen.

Dokument zum Herunterladen

Hier die neue Termine für das Jahr 2020

Veranstaltungskalender Gedaechtnisstuebele 2020

Menschen mit Demenz und ihre Krankheiten besser verstehen

Bericht im Psairer Heftl der Februar Ausgabe 2020

Große Freude bei ASAA

Wir gratulieren zum Riesenerfolg für Barbara Zanetti mit Song über Demenz

Das Lied fürs Leben hat einen Riesenerfolg eingeheimst

Artikel in der Tageszeitung Dolomiten vom 17.12.2019